Allgemeine Bestimmungen
Programm für Transparenz und Integrität
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm des Schulsprengels St. Ulrich für den Zeitraum 2014-2016
(genehmigt mit Beschluss des Schulrates vom 30.01.2014, Nr. 13) als Word-Datei zum Downloaden.
Relazione RPC scuole in lingua ladina SIGNED | 23.01.2017 | herunterladen |
Verhaltenskodex für das Landespersonal und Führungskräfte des Landes | 20.01.2017 | herunterladen |
Verhaltenskodex für das unterrichtende Personal und Führungskräfte | 20.01.2017 | herunterladen |
Beschluss Lreg 30.08.2016, Nr. 948 | 20.01.2017 | herunterladen |
Transparenzprogramm Überarbeitung 15-16 | 22.12.2015 | herunterladen |
Dokument über die Übereinstimmung der Publizierungen auf der homepage | herunterladen | |
Tabelle über die Erhebung der Daten zur Transparenz | herunterladen | |
Datei über Publizierung der Daten zur Transparenz | herunterladen | |
Plan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz 2022-24 | herunterladen | |
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung 2022 | herunterladen | |
Dekrete der Schulführungskraft 2020 | herunterladen | |
Budget 2021 | herunterladen | |
Beschluss Nr. 4 vom 25.08.2020 | herunterladen | |
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung 2020 | herunterladen |
Allgemeine Akte
Verhaltenskodizes
- Allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013)
- Eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: in Ausarbeitung
- Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal
Planung
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter:
Organisationsbefugnisse, Konzessionsbefugnisse, Bescheinigungsbefugnisse, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln. Verzichtserklärung zum Religionsunterricht bei der Einschreibung laut Vorlage der Schule: siehe Liste unten
Organisation
Politisch-administrative Organe
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
- Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
- Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
- Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
- Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
- Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
- Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
- (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
- Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
- Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
- Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
- Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
- Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
- er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
- er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
- Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
- Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
- Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
- Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
- Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)
- Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
- Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
- Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
- Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
- Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
- Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
- Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
- Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
- Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
- Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
- Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen
Gliederung der Ämter
Der Schlsprengel St. Ulrich hat seinen Sitz in St. Ulrich, Scurciàstr. 10 und besteht aus drei Schulstellen, der GS St. Ulrich, der GS Runggaditsch und der MS "Ujep Antone Vian" St. Ulrich. Im Schuljahr 2013/2014 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 77 Lehrpersonen, 5 Betreuer, 8 Schulwarte und 9 Personen in der Verwaltung tätig. Die Schule hat insgesamt 36 Klassen und 609 Schüler/innen. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
Telefon und elektronische Post
Adresse | Scurcià Straße 10 39046 St. Ulrich |
---|---|
Telefon | +39 0471 786 086 |
ssp.stulrich@schule.suedtirol.it | |
PEC | Dir.Raionela.Urtijei@pec.prov.bz.it |
Direktorin | Dr. Monica Moroder |
Steuernummer | 80002900217 |
Parteienverkehr | Mo-Fr: 8.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr |
Homepage | www.scolesurtijei.it |
Bankkontakt | Raiffeisenkasse Kastelruth Filiale Überwasser IBAN: IT 24 W 08056 23100 000300008303 |
Aufträge für Beratung und Mitarbeit
Ab Juni 2018 werden alle Lebensläufe und Erklärungen unter https://consulentipubblici.dfp.gov.it/ publiziert.
AUFTRÄGE 2022
https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00011977&tipologiasoggetto=CCE&anno=2022
AUFTRÄGE 2021
https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00011977&tipologiasoggetto=CCE&anno=2021
AUFTRÄGE 2020
https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00011977&tipologiasoggetto=CCE&anno=2020
AUFTRÄGE 2019
https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00011977&tipologiasoggetto=CCE&anno=2019
AUFTRÄGE 2018
https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00011977&tipologiasoggetto=CCE&anno=2018
Personal
Führungskräfte
- Dr. Monica Moroder
Organisatorische Positionen
- Stellvertretende Schulführungskraft: Flavia Lardschneider
- Schulstellenleiterin GS Runggaditsch: Ilke Senoner
- Schulstellenleiterin MS St. Ulrich: Senoner Monika
Stellenplan
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht.
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht.
Kollektivvertragsverhandlungen
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Kontrollorgan
BLR_488_2023 | herunterladen | |
Dekret_968-2021_Ernennung | herunterladen |
Wettbewerbe
Kontrollierte Körperschaften
- Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften - (Für die Schule nicht zutreffend)
- Beteiligte Gesellschaften - (Für die Schule nicht zutreffend)
- Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften - (Für die Schule nicht zutreffend)
- Grafische Darstellung - (Für die Schule nicht zutreffend)
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Der Schlsprengel St. Ulrich hat seinen Sitz in St. Ulrich, Scurciàstr. 10 und besteht aus drei Schulstellen, der GS St. Ulrich, der GS Runggaditsch und der MS "Ujep Antone Vian" St. Ulrich. Im Schuljahr 2019/2020 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 78 Lehrpersonen, 3 Betreuer, 10 Schulwarte und 8 Personen in der Verwaltung tätig. Die Schule hat insgesamt 33 Klassen und 574 Schüler/innen.
Verfahrensarten
Diese Daten (ein Dokument mit den Beschreibungen der Arbeitsprozesse der Verwaltung der Schulen) werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht.
Monitoring der Verfahrenszeiten
Die Schule überprüft und veröffentlicht die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch und beseitigt die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen).
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Schulsekretariat, Direktorin: +39 0471 786 086
E-Mail: ssp.stulrich@schule.suedtirol.it
Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank.
Maßnahmen
Maßnahmen der politischen Organe
Alle sechs Monate werden auf dieser Seite die Beschlüsse des Schulrates veröffentlicht.
Beschluss 7-2019-Genehmigung Dreijahresprogramm | 28.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 9-2019-Kriterien für Reduzierung oder Befreiung Schülerbeitrag | 28.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 8-2019-Genehmigung Budget 2020-2022 | 28.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 5-2019-Delegierungen an die Direktorin | 06.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 3-2019-Genehmigung Tätigkeitsprogramm 2019-20 | 06.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 4-2019-Genehmigung Schülerbeiträge für die Schuljahre 2019-20 und 2020-21 | 06.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 6-2019-Ermächtigungen an die Direktorin | 06.11.2019 | herunterladen |
Beschluss 2-2019-Unterrichtszeit 2019-20 | 30.04.2019 | herunterladen |
Beschluss 1-2019-Jahresabschluss 2018 | 30.04.2019 | herunterladen |
Beschluss 9 vom 25.10.2017-Tätigkeitsprogramm | 10.01.2018 | herunterladen |
Beschluss 10 vom 28.11.2017-budget 2018 | 10.01.2018 | herunterladen |
Beschluss 7 vom 19.04.17 | 22.05.2017 | herunterladen |
Beschluss 6 vom 19.04.17 | 22.05.2017 | herunterladen |
Beschluss 8 vom 19.04.17 | 22.05.2017 | herunterladen |
Beschluss 4 vom 20.02.2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Beschluss 5 vom 20.02.17 | 22.03.2017 | herunterladen |
Beschluss 1 vom 20.02.2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Beschluss 2 vom 20.02.2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Beschluss 3 vom 20.02.2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Beschluss 2 vom 26.04.16 | 20.05.2016 | herunterladen |
Beschluss 3 vom 26.04.16 | 20.05.2016 | herunterladen |
Beschluss 1 vom 26.04.16 | 20.05.2016 | herunterladen |
Beschluss 8 vom 29.10.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 9 vom 29.10.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 5 vom 24.4.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 14 vom 30.11.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 10 vom 29.10.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 13 vom 30.11.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 12 vom 30.11.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 11 vom 30.11.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 6 vom 24.4.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 7 vom 29.10.15 | 22.12.2015 | herunterladen |
Beschluss 4 vom 24.4.15 | 16.06.2015 | herunterladen |
Beschluss 3 vom 24.4.15 | 16.06.2015 | herunterladen |
Beschluss 1 vom 24.4.15 | 16.06.2015 | herunterladen |
Beschluss 2 vom 24.4.15 | 16.06.2015 | herunterladen |
Beschluss 2 vom 27.04.2023-Genehmigung Bilanz 2022 | herunterladen | |
Beschluss 4 vom 30.11.2022-Genehmigung Teil C des dreijährigen Schulprogrammes für 2022-23 | herunterladen | |
Beschluss 3 vom 30.11.2022-Verlängerung Gültigkeit des dreijährigen Schulprogrammes um ein Jahr | herunterladen | |
Beschluss 7-2020-Genehmigung Finanz-und Investitionsbudget | herunterladen | |
Beschluss 2 vom 18.05.2022-Unterrichtszeit 2022-23 | herunterladen | |
Beschluss 1 vom 28.04.2022-Genehmigung Bilanz 2021 | herunterladen | |
Beschluss 8 vom 29.11.2021-Änderung Unterrichtszeit Mittelschule St. Ulrich2021-22 | herunterladen | |
Beschluss 7 vom 29.11.2021-Ratifizierung Projekt Pon Fse | herunterladen | |
Beschluss 6 vom 29.11.2021-Spesenbeiträge ab 2021-22 | herunterladen | |
Beschluss 5 vom 29.11.2021-Budget 2022-24 | herunterladen | |
Beschluss 4 vom 29.11.2021-Tätigkeitsprogramm 2021-22 | herunterladen | |
Beschluss 3 vom 29.04.2021-Vorgehensweise bei Resten von zweckbestimmten Zuweisungen | herunterladen | |
Beschluss 2 vom 29.04.2021-Festlegung Unterrichtszeit 2021-22 | herunterladen | |
Beschluss 1 vom 29.04.2021-Genehmigung Jahresabschluss 2020 und Zweckbindung des Gewinns | herunterladen | |
Beschluss 6-2020-Tätigkeitsprogramm 2020-21 | herunterladen | |
Beschluss 1 vom 23.02.2023-Einführung zusätzliche Sportstunde und Änderung am Stundenplan für die Grundschulen St. Ulrich und Runggaditsch | herunterladen | |
Beschluss 5 vom 25.08.2020 | herunterladen | |
Beschluss 4 vom 25.08.2020 | herunterladen | |
Beschluss 1 vom 25.05.2020 | herunterladen | |
Beschluss 3 vom 25.05.2020 | herunterladen | |
Beschluss 2 vom 25.05.2020 | herunterladen | |
Beschluss 5 vom 30.11.2022-Genehmigung Finanzbudget 2023-25 und Investitionsbudget 2023 | herunterladen | |
Beschluss 6 vom 30.11.2022-Spesenbeiträge für Schüler ab 2022-23 | herunterladen | |
Beschluss 7 vom 30.11.2022-Ratifizierung des PNRR Projektes | herunterladen | |
Beschluss 8 vom 30.11.2022-Delegierungen an die Direktorin für kleinere Projekte, schulbegleitende Veranstaltungen und Budgetänderungen | herunterladen | |
Beschluss Nr. 3 vom 27.04.2023-Genehmigung Projektanträge Pnrr | herunterladen | |
Beschluss 9 vom 30.11.2022-Delegierungen und Ermächtigungen an die Direktorin Art. 28 DLH 381/2017 | herunterladen | |
Beschluss Nr. 4 vom 27.04.2023-Nicht Einhebung Beiträge Bildungsangebot für 2022-23 | herunterladen |
Maßnahmen der Führungskräfte
Dekrete der Schulführungskraft
Dekrete der SFK 2023 | herunterladen | |
Dekrete SFK 2022 | herunterladen | |
Ermächtigungen Bestellungen und Verträge 2022 | herunterladen | |
Dekrete der SFK 2021 | herunterladen | |
Ermächtigungen Bestellungen und Verträge 2021 | herunterladen | |
Dekrete der Schulführungskraft 2020 | herunterladen |
Ausschreibungen und Verträge
Ausschreibung eines Auswahlverfahrens für die befristete Aufnahme von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen | 2018 | herunterladen |
Manifestazione interesse Summercamp 2017 | 2017 | herunterladen |
Criteri di precedenza per l’assunzione nella scuola media di Ortisei | herunterladen | |
Definitive Landesrangliste GS | 2023-24 | herunterladen |
Definitive Schulrangliste GS | 2023-24 | herunterladen |
Definitive Landesrangliste MS | 2023-24 | herunterladen |
Definitive Schulrangliste MS | 2023-24 | herunterladen |
Genehmigung und Veröffentlichung der vorläufigen Schulranglisten der Grundschulen der ladinischen Ortschaften | 2023-24 | herunterladen |
Genehmigung der vorläufigen Schulranglisten der Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften | 2023-24 | herunterladen |
Genehmigung und Veröffentlichung der vorläufigen Landesranglisten der Grundschulen der ladinischen Ortschaften | 2023-24 | herunterladen |
Genehmigung der vorläufigen Landesranglisten der Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften | 2023-24 | herunterladen |
Kriterien für die Vergabe von befristeten Aufträgen 2021-22 | 2021-22 | herunterladen |
Kriterien für die Vergabe von befristeten Aufträgen an BewerberInnen ohne gültigen Studientitel | 2020-21 | herunterladen |
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Kriterien und Modalitäten
Gewährungsakte
Bilanzen
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Hier werden der Haushaltsvoranschlag und die Rechnungslegung in vereinfachter verständlicher Kurzform veröffentlicht.
Die Rechnungslegung ist derzeit in Bearbeitung und wird erst ab April veröffentlicht.
Finanzbudget 2020-2022 und Investitionsbudget 2020 | 28.11.2019 | herunterladen |
Jahresabschluss 2018 | 30.04.2019 | herunterladen |
Budget 2019 Kurzliste | 05.12.2018 | herunterladen |
Jahresabschluss 2017 | 10.10.2018 | herunterladen |
Begleichtbericht Budget 2018 | 10.01.2018 | herunterladen |
Budget 2018 Kurzliste | 10.01.2018 | herunterladen |
Jahresabschluss 2016 | 22.05.2017 | herunterladen |
Investitionsbudget 2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Finanzbudget 2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Begleichtbericht Budget 2017 | 22.03.2017 | herunterladen |
Jahresabschlussrechnung 2015 | 20.05.2016 | herunterladen |
Begleitbericht Jahresabschlussrechnung 2015 | 20.05.2016 | herunterladen |
Haushaltsvoranschlag 2016 | 22.12.2015 | herunterladen |
Begleitbericht Haushaltsvoranschlag 2016 | 22.12.2015 | herunterladen |
Jahresabschluss 2021 | herunterladen | |
Finanzbudget 2021-2023 und Investitionsbudget 2021 | herunterladen | |
Jahresabschluss 2019 | herunterladen | |
Jahresabschluss 2020 | herunterladen | |
Finanzbudget 2023-2025 und Investitionsbudget 2023 | herunterladen |
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
Immobilien und Vermögensverwaltung
- Das Schulgebäude der Grundschule St. Ulrich in der Scurciàstr. 10 ist im Besitze der Gemeinde St. Ulrich.
- Das Schulgebäude der Grundschule Runggaditsch in der Passuastr. 43 ist im Besitze der Gemeinde Kastelruth.
- Das Schulgebäude der Mittelschule St. Ulrich in der Reziastr. 301 ist im Besitze der Gemeinde St. Ulrich.
Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung
- Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule: keine
- Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule: keine
Dienste und Leistungen der Verwaltung
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Dienstleistungsgrundsätze (sind im Schulprogramm ersichtlich)
Zum Schulprogramm (1,5 MB, PDF)
Kosten
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung.
Zahlungen der Verwaltung
Zuschläge und Vergaben - jährliche XML-Datei
Veröffentlichung zum Zweck der Transparenz - Vergabestellen welche über eine eigene Webseite verfügen (Art. 1 Abs. 32 G . Nr. 190/2012)
(Für Zuschläge und Vergaben welche der Rückverfolgbarkeit der Zahlungsflüsse mittels Cig Kodex unterliegen)
esiti-2022-20230128-1 | 28.01.2023 | herunterladen |
esiti 2021-20220201-1 | 01.02.2022 | herunterladen |
esiti 2021-20220127-1 | 27.01.2022 | herunterladen |
esiti_2019_20200128-1 | 28.01.2020 | herunterladen |
esiti_2018_20190126-1 | 28.01.2019 | herunterladen |
indicedataset | 28.01.2019 | herunterladen |
esiti_2017_20180125-1 | 25.01.2018 | herunterladen |
esiti_2016_20170131-1 | 31.01.2017 | herunterladen |
esiti_2015_20160127-1 | 27.01.2016 | herunterladen |
Handverlag 2015 | 26.01.2016 | herunterladen |
esiti_2014_20150129-1 | 30.01.2015 | herunterladen |
esiti_2013_20140402-1 | 03.04.2014 | herunterladen |
esiti_2012_20140402-1 | 03.04.2014 | herunterladen |
Zahlungen der Verwaltung Januar-März 2023 | herunterladen | |
Mitteilung über nicht bestehen von Schulden 2021 | herunterladen | |
Zahlungen der Verwaltung Juli-September 2022 | herunterladen | |
Zahlungen der Verwaltung Oktober-Dezember 2022 | herunterladen | |
Zahlungen der Verwaltung Januar-März 2022 | herunterladen | |
Zahlungen der Verwaltung April-Juni 2022 | herunterladen | |
Schulden 2022 | herunterladen | |
Schulden 2021 | herunterladen | |
Schulden 2020 | herunterladen | |
Zahlungen der Verwaltung April-Juni 2023 | herunterladen |
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Indikator der durchschnittlichen Zahlungszeiten von Ankäufen, Dienstleistungen und Lieferungen.
(Indikator zum Zahlungsverhalten) laut Art. 33 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 und laut Art. 9 des DPCM vom 22.09.2014
2023
2. Trimester (April-Juni) | -41,95 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-Maerz) | -29,29 | herunterladen |
2022
Jahresindikator 2022 | -35,92 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -48,54 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -42,18 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -31,40 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-Maerz) | -18,77 | herunterladen |
2021
Jahresindikator 2021 | -48,64 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -80,39 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -46,33 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -35,67 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -40,66 | herunterladen |
2020
Jahresindikator 2020 | -32,73 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -29,68 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -32,47 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -33,30 | herunterladen |
1. Trimester (Jaenner-Maerz) | -40,49 | herunterladen |
2019
Jahresindikator 2019 | -32,10 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -35,44 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -33,19 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -30,55 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -14,40 | herunterladen |
2018
Indikator 2018 | -27,56 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -17,29 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -37,34 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -34,06 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -20,32 | herunterladen |
2017
Indikator 2017 | -36,90 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -40,66 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -40,53 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -36,96 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -25,41 | herunterladen |
2016
Indikator 2016 | -6,32 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | 5,90 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -8,01 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -14,38 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -9,23 | herunterladen |
2015
Indikator 2015 | -18,33 | herunterladen |
4. Trimester (Oktober-Dezember) | -12,80 | herunterladen |
3. Trimester (Juli-September) | -9,13 | herunterladen |
2. Trimester (April-Juni) | -24,97 | herunterladen |
1. Trimester (Januar-März) | -39,70 | herunterladen |
IBAN und elektronische Zahlungen
- Bankkontakt: Raiffeisenkasse Kastelruth Filiale Überwasser
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Weitere Inhalte
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt.
Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
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